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Vorstellung des Anfängerkurs für die Bedienungshilfen der mobilen Endgeräte von Apple
Das KuUBuS Start Center bzw. Anfängerkurs für die Bedienungshilfen von Apples iOS richtet sich an diejenigen, die entweder gerade ein Apple-Gerät erworben haben oder vorhaben sich demnächst ein solches gerät zu kaufen. Im StartCenter zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Ihrem neuen Gerät durchstarten. Im Mittelpunkt steht die Bedienung mit den Bedienungshilfen insbesondere VoiceOver und der Zoom. In diesem Artikel versorgen wir Sie erstmal mit den Grundinformationen zu den verfügbaren Apple-Geräten und der Beschaffung eines solchen Gerätes. Am Schluss des Artikels erfahren Sie, wie Sie die Bedienungshilfen mit Hilfe von ITunes aktivieren können. Zum StartCenter gehört noch der gleichnamige Podcast. Zu jedem Artikel gehört der entsprechende Podcast, welcher natürlich im jeweiligen Artikel verlinkt ist. Wenn Sie unseren Podcast abonnieren möchten, können Sie sich hier informieren.
Podcast-Episode zu diesem Artikel
Vorstellung der Produktlinien von Apples mobilen Endgeräten
Mit der Veröffentlichung des ersten iPod trat eine große Wendung in der Unternehmensgeschichte von Apple ein. Nach vielen Patentstreitigkeiten und einem hartem Krieg im EDV Business hat Apple mit dem ersten iPod einen Sektor betreten, den man durchaus als Neuland bezeichnen konnte. Nach dieser Entwicklung folgten viele weitere Entwicklungen, die den Markt revolutionierten. Gefolgt von den iPhone für den Mobilfunkmarkt und dem iPad auf der Business-Schiene erlebte auch der iPod vor einigen Jahren eine Renaissance. Wie schon erwähnt hat Apple sich als erster Hersteller von handelsüblicher Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik dazu entschieden ihre Produkte auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Wehrend frühere Ansatz ehr als nichts Halbes und nichts Ganzes zu bezeichnen sind und oftmals nur auf bereits bestehende Plattformen aufsetzten, präsentiert Apple mit seinen Bedienungshilfen ein ganzheitliches Konzept, welches fest in alle Produkte integriert ist. Die restriktive Drittentwicklerpolitik macht es den Entwicklern einfach die Kompatibilität von Applikation weitgehend umzusetzen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Produktlinien von Apple und deren Anwendungsgebiete. Unser Anfängerkurs für die Bedienungshilfen ist auf alle mobilen iOS Geräte von Apple anwendbar.
iPhone
Das iPhone ist das Flaggschiff in der Produktlinie von Apple und eines der beliebtesten Geräte. Wir verwenden das iPhone als Präsentationsmedium für unsere Podcasts und den Anfängerkurs für die Bedienungshilfen. Die Bedienung ist grundsätzlich die gleiche wie bei allen iOS Geräten. Die Abweichungen sind minimal und beziehen sich zumeist nur auf die Funktionen und die Anordnung auf dem Bildschirm.
Im Gegensatz zu den anderen mobilen Endgeräten hat das iPhone alle Funktionen, die das iPod und iPad auch haben. Es unterscheidet sich maßgeblich darin, dass man damit Telefonieren und SMS-Nachrichten versenden kann. Ferner werden neue Technologien zuerst im iPhone realisiert. Es ist genau wie die anderen Geräte so etwas wie ein kleiner Computer.
iPad und iPad mini
Das iPad ist der nächste logische Schritt nach dem iPhone. Hierbei ist die Anwendung als kleiner mobiler Computer in den Vordergrund gestellt. Es ist kein vollwertiger Mac aber nicht so klein wie das iPhone und ermöglicht für sehende ein angenehmeres mobiles Arbeiten und Surfen. Viele Applikationen sind auf dem iPad effektiv oder augenscheinlich umfangreicher als auf dem iPhone. Oftmals kommt dieser Eindruck aber nur deswegen zustande, weil einfach mehr Platz auf dem Bildschirm ist. Die auf dem iPhone vormals etablierten Technologien finden zumeist als nächstes auf dem iPad Einzug. So zum Beispiel das hochauflösende Retina-Display, welches 2010 auf dem iPhone 4 und 2012 auf dem iPad 3 eingeführt wurde. Auch Gamer setzen das iPad lieber ein, da es durch den größeren Bildschirm einfach angenehmer ist Spiele darauf zu spielen. Das iPad und das Mini ist mit den Speichergrößen 16, 32, 64 Gigabyte und in einer WLAN- und Cellular-Version verfügbar. Die Cellular-Version hat neben dem WLAN-Modul noch ein Modul für mobiles Internet über das Mobilfunk-Netz. Das Telefonieren und das Senden von SMS funktioniert über das Mobilfunknetz allerdings nicht. Aber auch hier kann man mit einer entsprechenden App über das Internet telefonieren bzw. SMS versenden.
iPad
Das iPad hat mit dem Stand Anfang 2013 vier verschiedene Modelle hervorgebracht und hat mit den im Jahr 2012 veröffentlichten iPad 3 und 4 kräftig aufgeholt. Es ist gut für den Transport geeignet und für das Arbeiten an längeren Texten und dem Surfen im Internet. Die meisten auf dem iPhone bekannten Applikationen sind auch für das iPad erhältlich. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die reinen iPhone-Apps auf dem iPad auszuführen. Diese werden dann im Kompatibilitätsmodus ausgeführt. Es ist dann ein kleines iPhone auf dem Bildschirm abgebildet in dem die App läuft. Mittels einem kleinen Button an der unteren rechten Seite kann man die Applikation auf die volle Bildschirmgröße skalieren. Reine iPad Applikationen können auf dem iPhone allerdings nicht ausgeführt werden. Neben den reinen iPhone Apps gibt es auch noch die sogenannte iPad Apps. Diese werden im Apple Store gelegentlich mit HD gekennzeichnet und man kann nach iPhone und iPad Apps sortieren. Die Kennzeichnung HD wird meistens verwendet, wenn es eine eigenständige iPhone- und iPad-Version gibt. Es gibt auch noch sogogenannte Hybrid-Apps, die sowohl für das iPad und das iPhone ausgelegt sind. Die Applikationen bieten je nach Endgerät eine speziell angepasste Oberfläche, so dass sie auf beiden Geräten nativ betrieben werden können und kein Kompatibilitätsmodus erfordern.
iPad mini
Von der Apple-Gemeinde war das iPad mini bis zum letzten Tag erhofft und gewollt. Obwohl Apple das Erscheinen des iPad Minis dementierte, gab’ man dem Interesse der Kunden an dieser Geräte-Klasse dann doch nach und präsentierte es im Herbst 2012 und meiner Meinung nach wird es sich lohnen. Obwohl das erste iPad mini im Großen und Ganzen technisch auf dem technischen Stand des iPad 2 liegt, bringt es im Vergleich zum großen Bruder doch einige Neuerungen, wie die LTE Technologie und ziemlich klangvolle Stereo-Lautsprecher mit. Die Vorteile des Minis liegen klar auf der Hand: Es passt in jede Handtasche. Obwohl es noch nicht über ein Retina-Display verfügt, lohnt es sich sehr dieses Gerät etwas genauer anzuschauen. Preislich liegt das iPad mini weit unter dem des großen Bruders. Gerade für Blinde ist das iPad etwas groß und die Bedienung mit VoiceOver gestaltet sich mit dem Mini etwas besser. Sehbehinderte, die die Vergrößerung nutzen, sollten ehr zum normalen iPad greifen, aber alle blinden VoiceOver-Nutzer könnten erwägen ehr das Mini zu präferieren. Die iPad Apps sind natürlich alle anstandslos kompatibel.
iPod Touch
Das iPod ist die erste Endwicklung im Apple Fuhrpark, auf der alle anderen Entwicklungen die noch folgten basieren. Das Staunen war groß als der erste iPod in der Keynote vorgestellt wurde. Obwohl der erste iPod noch relativ groß war und wie ein Handy ehr als Telefonzelle oder Klotz zu bezeichnen wäre, war dies der Durchbruch in einen neuen Sektor.
Das iPod Touch ist die Weiterentwicklung des iPods und eine Vereinigung eines kleinen Computers und des klassischen iPods. Das iPod Touch hat im Großen und ganzen alle Funktionen, die das iPhone auch besitzt. Lediglich SMS und das Telefonieren über das Mobilfunknetz funktioniert jedoch nicht. Allerdings kann man mittlerweile mit einer Endsprechenden App und eines kompatiblen Routers das iPod Touch auch als Haustelefon benutzen, denn es verfügt Internet über WLAN. Insgesamt werden die meisten Technologien aus dem iPhone mit einer Zeitverzögerung von 1-2 Jahren auch auf das iPod übertragen. Aber eine Telefonfunktion und das Versenden von SMS wird wohl auch in Zukunft auf dem iPod nicht möglich sein. Auch wenn es irgendwann mobiles Internet wie auf dem iPad für das iPod geben könnte, bleiben Telefonfunktion über das Mobilfunknetz wohl dem iPhone vorbehalten.
Wenn man die Telefonie-Funktion für das Mobilfunknetz nicht unbedingt braucht und auch mit Einschränkungen bei der GPS-Ortung und dem tendenziell niedrigeren technischen Stand in Bezug auf Prozessorleistung und Bildschirmausstattung leben kann, ist der iPod Touch eine günstige Alternative zum iPhone.
Apple TV
Das Apple TV gehört nicht zu den mobilen Endgeräten oder doch? Es verfügt jedenfalls nicht über einen eigenen Akku und muss demzufolge mit dem Stromnetz verbunden werden. Es handelt sich beim Apple TV um eine kleine Multimedia-Box, die man mit dem Fernseher oder einer Stereo-Anlage verbinden kann. Sie können damit dann Ihre ITunes Mediathek nutzen und diverse fest integrierte Anwendungen verwenden. Obwohl das Apple TV auf iOS basiert, ist es bis zum Apple TV 3 noch nicht App-fähig. Es verfügt über alle erforderlichen Anschlüsse um die Mediathek-Inhalte in Bild und Ton genießen zu können und wie könnte es anders sein? Auch auf dieser Geräte-Klasse gibt es Voice Over. Das Apple TV ist die einzige erschwingliche Mediabox am Markt die über eine qualitativ hochwertige Sprachausgabe verfügt. Eine Alternative wäre hier die doch viel größere und anfangs nicht mit Sprachausgabe ausgestattete DreamBox. Mit dem Stand Anfang 2013 ist für einige sehr verwunderlich, dass das neue Apple TV 3 ca. 60 Euro günstiger gehandelt wird als das Apple TV 2. Es ist in der Tat so, das man für das ATV3 ca. 100 Euro und für das ATV2 ca. 160 Euro berappen muss. Das ist allerdings auch nicht besonders verwunderlich, denn das Apple TV 3 kann man nicht mit einem sogenannten JailBreak versehen. Ich bin normalerweise auch kein großer Verfechter eines JailBreaks, aber auf dieser Geräte-Klasse ist es die einzige Möglichkeit um das Gerät zur eierlegenden Wollmilchsau zu machen. Ein JailBreak befreit ein Gerät von den Restriktionen, die Apple seinem Betriebssystem auferlegt hat. Auf allen anderen Geräten funktionieren die meisten Apps und es ist meiner Meinung nach nicht notwendig, weil die Restriktionen den Benutzer dieser Geräte auch schützen. Bei Apple TV jedoch lohnt sich ein JailBreak absolut, denn durch diesen recht einfachen Eingriff erhält man Zugriff auf eine Vielzahl an zusätzlichen Applikationen, die es ermöglichen so ziemlich alles mit dem ATV zu machen, was man mit einer modernen MediaBox so machen kann. Hier ein paar Beispiele für die zusätzlichen Möglichkeiten die sich in diesem Fall durch einen JailBreak ergeben.
- MediaPlayer – Nutzung von Medieninhalten auf einem NAS (Netzwerklaufwerk)
- Einrichten eines MediaCenters
- Zusätzliche Streaming-Funktionen
- Loslösung von ITunes
- Fernbedienungs-Applikationen von Fremdanbietern
- Surfen von der Couch aus
- Installation von weiteren Applikationen
Und das sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, die sich durch den JailBreak auf dem Apple TV erschließen. Die deutliche Preisdifferenz wird sich jedoch erübrigen, sobald es auch möglich ist, das ATV 3 mit einem JailBreak zu versehen. Leider verfügt das ATV2 nur über die Möglichkeit zur Wiedergabe von HD Inhalten in 720p wehrend das ATV3 jetzt auch 1080p Video-Inhalte abspielt. Natürlich kann das ATV2 die 1080p Inhalte auch abspielen aber halt reduziert auf 720p. Für die meisten Sehbehinderten und Blinden dürfte diese kleine Einschränkung des ATV2 jedoch kein K. O. Kriterium sein.
WICHTIGER HINWEIS:
Laut Apple erlischt die Garantie beim Aufspielen eines JailBreaks. Praktische Erfahrungen zu diesem Thema habe ich jedoch nicht. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Apple aus Kulanz trotzdem eine Reparatur auf Garantie durchgeführt hat.
Weiteres zum JailBreak
Bei allen anderen Geräten lohnt sich ein JailBreak nicht. Die Apple-Restriktionen stellen auch einen Schutz vor Schadsoftware und Viren da, da Apple die Anwendungen im App Store auf verschiedene Kriterien überprüft und so das Risiko minimiert sich mit Schadcode zu infizieren. Natürlich gibt es für nichts eine Garantie und möglich ist heutzutage alles. Aber man ist auf der sicheren Seite, wenn man auf dem iPhone, iPad und iPod Touch auf ein JailBreak verzichtet. Viele Dinge die früher nicht ohne JailBreak funktionierten sind mittlerweile auf den erwähnten iOS Geräten schon möglich. Man kann mittlerweile auch andere MediaPlayer nutzen und ist nicht unbedingt auf ITunes angewiesen. Zu den Möglichkeiten werden wir im Laufe der Zeit in unseren Podcasts und hier auf KuUBuS.de noch kommen. Tatsache ist, dass ein JailBreak viele sinnvolle Restriktionen aufhebt und es ermöglicht unsichere und nicht kontrollierbare Software zu installieren. Ausnahme ist hier allerdings das ATV2. Wer weitere Informationen zum Thema JailBreak erfahren möchte, die wir hier bewusst auslassen, sollte eine Suchmaschine seines Vertrauens verwenden.
Demonstration der Bedienungshilfen
Eine Demonstration der Bedienungshilfen können Sie sich in der zu diesem Artikel gehörigen Podcast-Episode ansehen bzw. anhören.
Kleine Kaufberatung
Wenn Sie ein Mobilfunk-Telefon brauchen fällt die Entscheidung nicht schwer. Wer mit seinem Gerät im Mobilfunknetz telefonieren will, nimmt am besten das iPhone. Sollten Sie allerdings auf die Telefonie-Funktion verzichten können, wird die Entscheidung ungleich schwerer. Denn neben dem iPhone gibt es viele verschiedene Endgeräte, die in Frage kommen könnten.
Kaufberatung für Vollblinde
Wenn Sie auf den Bildschirm an sich nicht angewiesen sind, lohnt es sich ehr ein kleines Gerät zu wählen. Das iPad mini ist mit seinem kleinen Bildschirm leichter zu transportieren und mit VoiceOver sehr gut zu bedienen. Im Gegensatz zum iPod Touch sind die 4-Finger-Gesten mit dem iPad mini problemlos auszuführen. Viele berichten das die 4-Finger-Gesten je nach Fingergröße auf den kleinsten Endgeräten manchmal etwas schwer auszuführen sind. Auch die Dreifinger-Gesten, welche ehr noch mit Bewegungen verbunden sind, gestallten sich manchmal auf iPhone und iPod Touch etwas schwierig. Das Mini ist sehr gut für den beidhändigen Betrieb geeignet. Meiner Meinung nach ist dies Gerät in diesem Fall das Mini die beste und gleichzeitig preisgünstigste Wahl.
Kaufberatung für Sehbehinderte
Vorab: Wenn Sie mit der Vergrößerung grundsätzlich nicht arbeiten können, weil Ihr Sehrest nicht ausreicht, lesen Sie bitte den Abschnitt für Vollblinde.
Hier wird es dann schon schwieriger. Die Wahl des Gerätes richtet sich sehr nach dem Sehrest. Es ist am besten, wenn man sich die Geräte im Geschäft direkt ansieht, bevor man sich zum Kauf entscheidet. Generell ist das iPad für Sehbehinderte in Kombination mit dem Zoom am besten geeignet, da es über ein recht großes Display verfügt. Allerdings verfügen auch das iPod Touch und das Mini über den Zoom. So kann durchaus auch ein solches Gerät in Frage kommen. Generell ist es meistens nicht erforderlich, dass das Gerät über ein Retina-Display verfügen muss, da man als Sehbehinderter die Pixel-Dichte nicht erfassen kann. So kommen also auch hier Geräte einer früheren Generation in Frage.
Es muss nicht immer das neueste Gerät sein
Es gibt Menschen, die wollen und brauchen immer das neueste Gerät am Markt. Ist das so? Braucht man immer das neueste? Ich denke, die Frage ist gar nicht so einfach. Das ist zum einen eine Typ-Frage. Zum anderen baut Apple in seine neuen Geräten immer super geniale Funktionen und Features ein, auf die man doch ungern verzichten möchte. Oftmals kann man diese kleinen Unterschiede die oftmals im Detail liegen nicht so einfach erkennen. Generell, laufen auf dem iPad ab der zweiten Generation, auf dem iPod Touch ab der vierten Generation und ab dem iPhone 3GS die neuste Version von iOS – Stand 2013 – iOS 6. Das soll aber nicht heißen, dass die neueste Version auf allen Geräten auch alle Softwarefunktionen unterstützt. Zu diesen Funktionen gehört zum Beispiel Siri, der Sprachassistent von iOS. Auch die Navigation funktioniert auf verschiedenen Geräten unterschiedlich, obwohl alle Geräte auf der selben iOS-Version laufen. Neben den Unterschieden in der Software unterscheidet sich die Hardware der einzelnen Geräte. Gut fährt man im Allgemeinen, wenn man ein bis maximal zwei Generationen unter der aktuellen Version liegt. Am Beispiel lohnt sich der Kauf eines iPhone 4S (mit Siri) oder 4 (ohne Siri) wobei das 3GS doch etwas träge läuft. Der Kauf des iPad 2 lohnt sich, obwohl man dabei auf Siri verzichten muss. Beim iPod Touch (ohne Siri) ist das vierer völlig ausreichend. Letztlich ist es meistens eine Frage des Geldes. Allerdings sollte man kein zu altes Gerät kaufen, da man dann wenig Freude am neu erworbenen Stück Technologie hat. Günstig ist auch das iPad Mini. Aus meiner Sicht der Preishammer unter den Geräten.
Kauf eines Neugerätes
Wenn Sie sich für den Kauf eines neuen Gerätes entschieden haben, wird Ihnen sicherlich auffallen, dass die Preisunterschiede in den meisten Geschäften relativ gering sind und es doch recht schwer fällt ein Schnäppchen zu machen. Da die Geräte von Apple ungemein beliebt sind, tummeln sich insbesondere im Internet viele Anbieter, die diese Geräte zu Dumpingpreisen anbieten. Nicht alle davon sind seriös und besonders Auktionshäuser, die nach dem Prinzip mit Bietpunkten arbeiten gleichen ehr einem Glücksspiel als einer seriösen Auktion. Da wird zum Beispiel ein iPhone 5 für weit unter 300 Euro angeboten. Man kauft dann sogenannte Bietpukte und kann dann beispielsweise für 50 cent pro Bietpunkt mitbieten, wobei bei jedem Gebot der Preis um 1 Cent steigt. Nunja rechnen wir doch mal. 300 Euro sind 30000 Cent, also 30000 Gebote. Ein Bietpunkt ist 50 Cent wert. Ergibt also 50 mal 30000 gleich 1500000 Cent demzufolge 15000 Euro. Dann kommen noch die 300 Euro für den Auktionsgewinner dazu und siehe da, der Betreiber hat 15300 Euro für ein iPhone eingenommen. Solche und vergleichbaren Angebote dessen Tücken man auf dem ersten Blick nicht unbedingt erkennt, gibt es viele. Also Finger weg von vermeintlichen Dumpingpreisen. Bei den älteren iPhones kann man hin und wieder schon mal ein Schnäppchen machen, aber auch hier gilt lieber einmal mehr lesen, bevor man kauft. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bei einem namenhaften Shop wie Amazon, Cyberport oder direkt im Geschäft vor Ort einkaufen geht. Cyberport bietet eine sehr opulente Produkt-Palette aus dem Hause Apple an. Oftmals liegen die Preise auch leicht unter der offiziellen Preisempfehlung. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit diesem Shop gemacht, da auch der Service stimmt. In einigen Großstätten, wie Berlin findet man auch eine Filiale direkt vor Ort.
Kauf eines gebrauchten Gerätes
Beim Kauf eines gebrauchten Gerätes ist darauf zu achten, dass der Verkäufer je nach Preis des Gerätes einen Kaufbeleg, das original Zubehör und natürlich ein funktionsfähiges Gerät liefert. Der Kaufbeleg ist wegen der Garantie sehr wichtig und steigert den Wert des Gerätes, wenn es noch unter die Garantie fällt. Des weiteren sollte das Gerät keinen JailBreak haben und auch noch nie gejailbreakt worden sein, da dadurch noch bestehende Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen und somit auch den Wert mindern. Letztlich ist auch hier der vereinbarte Preis entscheidend. Das Fehlen der obigen Kriterien liefert gute Argumente, um den Preis eines Gerätes zu drücken.
Beim Kauf im Internet insbesondere bei eBay sollte man sich die Artikelbeschreibungen und vor allem die Bewertungen des Verkäufers genau durchlesen, um abschätzen zu können, ob man einen für beide Seiten guten Kaufvertrag eingeht. Oftmals werden auf eBay auch Verpackungen angeboten und man erhält dann auch nur diese, wenn man die Artikelbeschreibung nicht sehr aufmerksam ließt. Bei eBay lohnt es sich auch darüber nachzudenken, den Kauf mit PayPal zu tätigen, da man dabei einen besonderen Käuferschutz genießt. Am Ende des Artikels schreibe ich noch etwas zu den Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung. Auch beim Kauf im Amazon Market Place bekommt man gebrauchte Geräte und auch hier hat man den allseits beliebten Amazon Käuferschutz. Bei Privatauktionen ist die Gewährleistung oft ein Streitthema und diese sind somit auch mit Vorsicht zu genießen. Bei kommerziellen eBay-Partnern gilt die Gewährleistung von 6 Monaten bzw. einem Jahr, wie im Geschäft.
Wenn ein Freund oder Bekannter ein iPhone zum Kauf anbietet, ist es sinnvoll das Gerät vormals auf Herz und Nieren zu prüfen. Bei Käufen über Foren oder über eine Anzeige sollte ein schriftlicher Kaufvertrag vorausgehen in dem die Vertragspartner und der Zustand und der Umfang der ausgelieferten Ware genau festgelegt werden.
Aktuelle Tarife mit Smartphone
Eine weitere sehr beliebte Methode an ein aktuelles Smartphone wie das iPhone zu gelangen ist ein Vertrag mit paralleler Handy-Miete. Vorteil bei dieser Variante ist zumeist die erweiterte Garantie. Apple selbst bietet nur ein Jahr Garantie auf seine Produkte. Alternativ kann man allerdings das Apple Care gegen Aufpreis dazu nehmen und somit die Garantie auf 3 Jahre verlängern. Die Mietgeräte gehen nach Ablauf der Vertragslaufzeit in Besitz des Mieters über. Wehrend der Mietlaufzeit hat man natürlich eine Garantie. Bei BASE erhält man für die Vertragslaufzeit noch eine Versicherung gegen Bruch- und Wasserschäden.
- BASE Tarife, jetzt auch mit iPhone 5Im Menü Handy und im Untermenü iPhone finden Sie die aktuellen iPhone Tarife.
- T-Mobile Tarife mit iPhone 5
- o2 Tarif-ÜbersichtIm Menü Handy und im Untermenü iPhone 5 finden Sie die aktuellen iPhone Tarife.
- Vodafon TarifeiPhone als Smartphone anhaken.
- Yourfone Günstige Handytarife mit iPhone 5 und 4S
iOS mit ITunes zurücksetzen
- Öffnen Sie ITunes
- Schließen Sie Ihr iOS-Gerät mit dem mitgelieferten oder einem kompatiblen Kabel an den Computer
- Wählen Sie das Gerät in der Seitenleiste aus
- In der nun folgenden Anzeige klicken Sie bitte auf iPhone wiederherstellen …
- Es öffnet sich eine Dialogbox in der Sie gefragt werden, ob Sie den Stand Ihres Gerätes sichern wollen. Wählen Sie hier den gewünschten Button aus und die Wiederherstellung wird gestartet.
- Nach Abschluss, können Sie Ihr Gerät neu einrichten.
HINWEIS:
Seit ITunes 11 ist die Seitenleiste nicht mehr sichtbar. Man kann diese allerdings wieder anzeigen lassen.
Einblenden der Seitenleiste
Mac: Mit der Wahltaste + Alt + S oder im Menü Darstellung – Seitenleiste einblenden auswählen.
Windows: Mit Steuerung + S oder oder im Menü Ansicht …
Bedienungshilfen über ITunes aktivieren
- Öffnen Sie ITunes
- Schließen Sie Ihr iOS-Gerät mit dem mitgelieferten oder einem kompatiblen Kabel an den Computer.
- Wählen Sie das betreffende Gerät in der Seitenleiste aus
- In der nun folgenden Anzeige klicken Sie bitte auf “Bedienungshilfen konfigurieren …”
- Es öffnet sich eine Dialogbox in der Sie gefragt werden, welche Bedienungshilfen Sie aktivieren möchten. Obwohl Sich Zoom und VoiceOver seit iOS6 simultan aktivieren lässt, muss man sich hier zwischen den beiden entscheiden. Apples bessert dies bestimmt in den folgenden ITunes-Versionen noch nach.
- Wenn Sie nun auf Okey drücken, kommt evtl. noch ein Dialog-Fenster, welches Sie einfach ebenfalls bestätigen.
- Die Einstellungen werden automatisch auf das Gerät synchronisiert. Es ist nicht notwendig die Synchronisierung manuell anzustoßen.
Exkurs: Gewährleistung und Garantie
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Service-Leistung des Herstellers, die zumeist Material und Verarbeitungsmängel abdeckt, welche zu einem Schaden wehrend der Garantiezeit führen. In einem solchen Fall wird das Gerät vom Hersteller repariert oder ausgetauscht. In der Realität wird das Gerät repariert oder ausgetauscht, wenn es ohne Selbstverschuldung beschädigt wird. Ausgenommen sind natürlich Schäden, die auf Grund von unsachgemäßer Verwendung oder auch auf einen Unfall zurück zu führen sind. Bei der Gewährleistung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber festgelegten Käuferschutz. Diese Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller sondern gegenüber dem Verkäufer. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr, wobei sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen, dass er die Ware im mangelfreien Zustand ausgeliefert hat. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon mit einem Mangel ausgeliefert wurde. In der Realität heisst das, ist ein Gerät beim Auspacken kaputt, so geht man in den Laden und kann verlangen, dass der Mangel beseitigt oder das Gerät ausgetauscht wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch eine Option. Die Wahl liegt jedoch beim Verkäufer, ob er eine mangelfrei Ware liefern oder die mangelhafte Ware reparieren will. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann erst durchgesetzt werden, wenn der Verkäufer nach mehrmaliger Beanstandung nicht in der Lage war, eine mangelfrei Ware zu liefern. Wie oben erwähnt, greift die Gewährleistung ein Jahr. Packt man das Gerät also erst nach 3 Monaten aus und es funktioniert nicht, greift die Gewährleistung. Nach 6 Monaten wird es etwas schwieriger. Wenn man aber nachweisen kann, dass der Mangel beim Kauf bestanden hat, ist das kein Problem. In der Praxis gestaltet sich das jedoch oftmals schwierig. Auch nach kontinuierlicher Nutzung kann es sein, dass ein Mangel auftritt der schon beim Kauf bestanden hat. Dieser wird jetzt erst sichtbar, weil man die betreffende Funktion nie genutzt hat z. B. Vibration beim SmartPhone oder etwas ähnliches. In diesem Fall kann man auch die Gewährleistung nutzen.
Was ist ein Mangel genau?
In der Praxis ist diese Frage nicht immer ganz einfach, denn im Allgemeinen gehen Käufer davon aus, dass ein Mangel dann besteht, wenn das Gerät nicht wie erwartet funktioniert oder schlicht kaputt ist. Aber das ist nicht immer der Fall. Aber auch Produkt-Eigenschaften oder das Fehlen dieser kann ein Mangel sein.
Bei der Begrifflichkeit des Mangels wird zwischen Sachmangel und Rechtsmangel unterschieden.
Sachmangel
- Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 BGB. Wenn eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vorliegt, gilt die in der Vereinbarung festgelegte Beschaffenheit und ist dementsprechend kein Sachmangel. Beispiel: Gebrauchsspuren bei gekaufter Ware. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
- Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (z. B. aus der Werbung) erwarten kann. Ein Beispiel dafür: Ein Gerät wird damit angepriesen, dass es max. 1 Wattstunden verbraucht und der echte Verbrauch ist höher.
- Falschlieferung: Es wird eine andere Ware als die verkaufte geliefert oder die Lieferung einer zu geringen Menge, § 434 Abs. 3 BGB. Ein Beispiel: Der Verkäufer liefert anstelle eines iPhones und eines iPad, nur ein iPad. Es liegt jedoch Kein Sachmangel vor, wenn der Verkäufer bei Lieferung deutlich macht, dass es sich um eine Teilleistung handelt und der Rest später geliefert wird. In diesem Fall bleibt lediglich noch die Auslieferung der gesamten Kaufsache aus.
- Fehlerhafte Montageanleitung (IKEA-Klausel) oder unsachgemäße Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, § 434 Abs. 2 BGB. Wobei zu beachten ist, dass die fehlerhafte Montageanleitung dann keinen Sachmangel darstellt, wenn die Montage seitens des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen vorgenommen wird und fehlerfrei montiert wurde. In diesem Fall hat der Käufer auch keinen materiellen Schaden.
Rechtsmangel
- Die gekaufte Sache hat einen Rechtsmangel, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte geltend machen können, die nicht beim Kauf vereinbart wurden, § 435 BGB. Es geht im Prinzip um dingliche oder schuldrechtliche Rechte. Ein Beispiel wäre, das ein Dritter Eigentümer der Sache ist oder ein Miet- oder Pachtrecht daran hat. Es ist also rechtlich fraglich, ob man ein iPhone, welches im Rahmen eines Vertrages gemietet wurde an Dritte verkaufen kann, obwohl dieses nach Ablauf des Vertrages in das Eigentum des Mieters übergeht.