Samsung Patent-invasion vorerst abgewehrt
In der Samsung Patent-Invasion gegen die Vorlesesoftware VoiceOver auf mobilen Apple Geräten zieht Samsung vor dem Landgericht Mannheim vorerst den Kürzeren. Das Landgericht lehnte das Ansinnen Samsungs ab, die Software selbst sowie die Geräte zu verbieten auf welchen die Software läuft, so berichtete Florian Müller Patentbeobachter in seinem Blog.
Samsungs Patent sei vermutlich nicht vor dem Bundespatentgericht durchsetzbar, erklärte Richter Andreas Voß in seiner Einschätzung. VoiceOver ist eine Vorlese-Software, mit der Apple allen blinden und sehbehinderten Nutzern hilft, iOS-Geräte zu bedienen. Dabei wird durch Sprachausgabe ausgegeben, welcher Text an der Stelle zu sehen ist, wo sich der Finger aktuell befindet.
Ein endgültiger Sieg ist dies jedoch nicht, denn nun muss Apple nach dem Aussetzungsbeschluss in Mannheim ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München anstrengen, was wohl bereits geschehen ist. Es muss dann festgestellt werden ob das betreffende Patent überhaupt gültig ist.
Weiteres zum betreffenden Patent
Bei genauer Ansicht des Patents in einem Auszug aus dem Deutschen Patent und Markenamt DE10040386 (B4) wird in der Tat deutlich, dass es sich nicht wie bislang vermutet nur um den Home-Dreifachklick handle, sondern doch viel weitreichendere Folgen gehabt hätte, wenn Samsung den Streit vor dem Landgericht Mainheim gewonnen hätte.
Das Samsung-Patent, welches in den USA unter der Nummer 6,937,700 geführt wird, beschreibt eine Technik bzw. Methode, mit der Daten auf einem Bildschirmabschnitt eines tragbaren Telefons über die Tonausgabe wiedergegeben werden können. Nach Knopfdruck liest das Gerät also Texte und Symbole vor.
Interpretation des Patents
Das Patent wurde seitens des Landgerichts Mannheims nicht so strikt interpretiert, wie Samsung es sich gewünscht hätte. Samsung habe wohl insbesondere auf die Ausgabe von Text nach Berührung eines Symbols bzw. Icons gepocht. Da Systeme, welche den Textinhalt eines Bildschirmabschnitts vorlesen bereits deutlich älter sind als das am 18. August 2000 in Deutschland angemeldete Patent, steht ein Verkaufsverbot nach dem Aussetzungsbeschluss nun vorerst nicht zur Diskussion. Andererseits könnte im Falle einer Bekräftigung des Patents durch das Bundespatentgericht eine erneute Diskussion aufkommen.
Auch wenn das Landgericht sich deutlich gegen das Ansinnen von Samsung ausgesprochen zu haben scheint, hat das vorerst die Folge, dass durch die Nichtigkeitsklage seitens Apples erstmal abgeklärt werden muss, ob dieses Patent überhaupt Gültigkeit hat. Da es sich hierbei erst einmal um das deutsche Patent handelt, ist nicht abzusehen welche Konsequenzen noch durch eventuelle Patentstreitigkeiten im Ausland und auf internationaler oder EU-Ebene zu erwarten sind.