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Zutrittsrechte von Blindenführhunden stärken

Pressemitteilung vom 14.06.2019

Wieder in der Welt zurück – mit Hund

 

Sie müssen furchtlos, exzellent ausgebildet, treu und selbstsicher sein – Hunde, die blinde Menschen durch den Alltag begleiten, im Fachjargon Blindenführhunde genannt. Geschätzt 2 bis 3.000 solcher assistierenden Hunde befinden sich bundesweit derzeit im Dienst für gesetzlich blinde Menschen. Auch nicht wenige Menschen, die stärkste Seheinschränkungen aufgrund von Netzhauterkrankungen haben, verdanken ihnen wieder mehr Selbstständigkeit und Lebensfreude im Alltag. Die Öffentlichkeit begegnet den Mensch-Hund-Teams meist mit Hochachtung, aber nicht selten auch mit Unsicherheit oder Unkenntnis und manchmal sogar mit Ablehnung. PRO RETINA Deutschland e. V. setzt sich für mehr Aufklärung und uneingeschränkte Zutrittsrechte anlässlich des diesjährigen Tages des Hundes ein.

Bonn. Bernd Lörcher wurde vor zehn Jahren aufgrund einer diabetischen Netzhauterkrankung blind. Mit Halla, einer Schäferhündin, die umfassend zum Blindenführhund ausgebildet worden war, gelang ihm die Rückkehr zu alter Aktivität. Mit dem Blindenstock finde man zwar das Hindernis, sagt er, aber elegant umgehen könnten es eben nur die trainierten Hunde. Halla zeigte ihm neun Jahre lang auf Kommando den Weg durch Eingänge, Ausgänge und über Treppenstufen. Sie lenkte ihn um alle Barrieren außerhalb seiner Wohnung herum, bis sie vor kurzem in den Ruhestand ging. Der Blindenführhund Hugo, ein Labrador, übernahm ihren Job couragiert. Selbst durch große Menschengruppen navigiert er jetzt selbstbewusst seinen Arbeitgeber. Mit ihm gemeinsam erlebt sich Lörcher mutig und selbstbewusster – ob in den Straßen, in Geschäften oder auch in Bus und Bahn.

„Bitte nicht streicheln, ich arbeite!“

zwei Blindenführhunde
Hunde, die zum Gernhaben und Streicheln einladen. Wenn sie als Blindenführhunde unterwegs sind, sind Ablenken und Streicheln tabu. Foto: PRO RETINA/Chris Zeilfelder

Das eingespielte Team fällt im Stadtbild von Stuttgart auf. Viele Passanten, oft Kinder und Jugendliche, reagieren entzückt. Nicht selten hört Lörcher: „Toll, was ihr Hund alles kann!“. Manche Passanten sprechen seinen Hund direkt an oder streicheln ihn. Eine gut gemeinte Freundlichkeit, aber sie stört das Team, das sich gerade in einer hochkonzentrierten Arbeit befindet und lenkt es ab. Der deutliche Hinweis am Führgeschirr „Bitte nicht streicheln, ich arbeite!“ wird allzu oft übersehen, so Lörcher.

Höflich bleibt er aber selbst dann, wenn in einer kleinen Bäckerei Hugo wieder einmal keinen Zutritt erhält, weil ein Mitarbeiter nicht unterwiesen worden ist. Seine Erfahrung ist, dass Menschen mit Blindenführhunden für einen freien Zugang im Lebensmittelhandel und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens immer wieder Überzeugungsarbeit leisten oder über die Fähigkeiten und den Gehorsam eines Blindenführhundes aufklären müssen. In vielen Situationen hilft das, manchmal unterstützen andere Passanten, manchmal bleiben er und Hugo aber auch draußen.

Keine Verweigerung der Zutrittsrechte

In Deutschland berufen sich beispielsweise nicht selten Besitzer von Läden und Restaurants auf ihr Hausrecht, wenn sie Blindenführhunden den Zutritt verweigern. Was viele nicht wissen, damit setzen sie sich jedoch widerrechtlich über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hinweg, so Jörg-Michael Sachse-Schüler, Vorstandsmitglied der PRO RETINA Deutschland und ebenfalls erfahrener Blindenführhundbesitzer. Im Grundgesetz ist verankert, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf (Artikel 3, Absatz 3).

Was nütze es blinden Menschen, bis zu ihren Zielen zu gelangen, wenn sie dort nicht hineindürfen, verdeutlicht Sachse-Schüler. Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention, in dem das Recht auf volle Teilhabe an der Gemeinschaft festgeschrieben ist (Artikel 19), sind für betroffene Menschen starke Argumente, auf die sie sich berufen können, wenn sie in Schwierigkeiten geraten. Blindenführhunde bei ihrer führenden Tätigkeit sind anerkannte medizinische Hilfsmittel. Niemand käme auf die Idee, einem Menschen mit Rollator den Zutritt in Innenräume zu verweigern, sagt Sachse-Schüler. Gemeinsam mit dem Fachbereich Mitgliedervernetzung der PRO RETINA Deutschland setzt er sich deshalb für mehr und gezielte bundesweite Aufklärung ein.

Normalität: Zu zweit geht alles besser

In ganz Deutschland unterwegs ist auch die Warsteinerin und PRO RETINA-Aktive Heike Ferber mit ihrem Hund Anton, einem siebenjährigen Labrador-Retriever-Mix. Nachdem er vor fünf Jahren bei ihr eingezogen ist, wurde Anton nicht nur ein „bester Freund“ in guten und in schlechteren Zeiten, sondern auch ein hervorragend und individuell auf die Lebenssituation von Heike Ferber trainierter Assistenzhund. Er findet jeden Aufzug in überfüllten Bahnhöfen, aber auch den Weg aus einem Gebäude wieder heraus – selbst wenn er das erste Mal dort ist. Beide haben sich schon vor der intensiven Ausbildung kennengelernt. So konnte von vornherein beim Training ein individuelles Problem berücksichtigt werden. Anton musste auf die „rechte Hand“ ausgebildet werden.

Nicht immer können sich betroffene Menschen auf hohe Qualitätskriterien einer Blindenführhund-Ausbildung verlassen, weiß Sachse-Schüler. Das sei aber eine grundlegende Voraussetzung für Vertrauen. Deshalb setze sich PRO RETINA Deutschland für qualifizierte Standards in der Ausbildung der Blindenführhunde ein – und das deutschlandweit.

Immer wieder Rechtfertigung – Nein, danke!

Gut gekennzeichnet-Blindenführhund Anton
Wie Anton sind alle Blindenführhunde deutlich gekennzeichnet. Foto: PRO RETINA/Chris Zeilfelder

Obwohl Anton deutlich als Blindenführhund erkennbar ist, erlebt auch Heike Ferber immer wieder Alltagssituationen, in denen sie sich rechtfertigen muss. Nicht an jedem Tag fällt ihr das leicht, und den Spaß am Einkauf in der Stadt beispielsweise verdirbt es auch schnell. Bitter, sagt sie, wird es aber, wenn der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen wie Praxen oder Apotheken abgelehnt wird. In einem Krankenhaus in ihrem Kreisgebiet würde sie in Begleitung ihres Hundes nie einen Angehörigen besuchen dürfen, so Ferber, noch nicht einmal in der separat gelegenen Cafèteria.

Schon mehrmals sei es passiert, dass ihr in Begleitung ihres Blindenführhundes ein dringend benötigtes Taxi verwehrt wurde. Sie ist damit kein Einzelfall, weiß Sachse-Schüler. Er sieht hier Kommunen oder Taxiunternehmen und -verbände in der Pflicht, gegen Verweigerungshaltungen konsequent vorzugehen. Heike Ferber wirbt zugleich für mehr Aufmerksamkeit in der Politik, wenn es um Sehbehinderung und Blindheit geht: „Auch das kann helfen, Barrieren für eine inklusive Gesellschaft wegzuräumen – ob mit Blindenführhund oder ohne.

Kontakt und Interviewanfragen

Presse- und Medienarbeit
Ines Nowack

Telefon (0228) 227 217 – 24
E-Mail: presse@pro-retina.de